Aufhebung der Gehölzschutzsatzung – neue Regelungen im Falle einer Beantragung von Baumfällgenehmigungen
Informationen zum Naturschutzrecht im Zusammenhang mit dem Fällverbot für Bäume und Gehölze in der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September
Das Fällen beziehungsweise Zurückschneiden von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüsch und anderen Gehölzen ist gemäß § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September des jeweiligen Jahres bundesweit verboten. Dieses Verbot beruht auf artenschutzrechtlichen Gründen, gilt auf bebauten wie unbebauten Grundstücken sowie in Kleingärten und schließt Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln und Birken mit ein.
Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte für Bäume, Hecken und Sträucher des jährlichen Zuwachses sind ohne behördliche Genehmigung in dieser Zeit möglich. Dabei sind die Gehölze jedoch auf vorhandene Nist- und Schlafplätze zu untersuchen. Werden solche gefunden, dürfen diese nicht beseitigt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf vorhandenen Baumhöhlen, welche häufig als Brutplatz genutzt werden.
Mit dieser Vorschrift soll ein Mindestschutz der auf Gehölze angewiesenen Tierarten erreicht werden. Sie dient dazu, das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicherzustellen, brütende Vogelarten zu schützen sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison zu erhalten.
Da die Stadt Altenberg mit Veröffentlichung der Aufhebungssatzung zur Gehölzschutzsatzung der Stadt Altenberg vom 28.04.2026 über keine gemeindespezifischen Regelungen mehr verfügt, gelten die Vorgaben des sächsischen sowie Bundesnaturschutzgesetzes.
Ist die Beseitigung eines Baumes oder anderer Gehölze innerhalb des zuvor genannten Zeitraumes dringend erforderlich, ist Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen. Diese prüft dann, ob im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Befreiung erteilt werden kann. Dazu sollte das Antragsformular zur Gehölzbeseitigung auf der Internetseite unter https://www.landratsamt-pirna.de/download/Antragsformular_Baumfaellung_beschreibbar.pdf genutzt werden. Eine Befreiung vom Schnittverbot muss grundsätzlich vor dem Abschneiden der Gehölze vorliegen.
Zudem ist ganzjährig auf die Vorschriften des besonderen Artenschutzes zu achten, denn unabhängig davon, zu welcher Jahreszeit die Arbeiten durchgeführt werden sollen, sind die Gehölze auf das Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Tierarten zu untersuchen. Insbesondere können Vögel, Fledermäuse oder holzbewohnende Käferarten in Bäumen, Baumhöhlen, Spalten oder Nischen teilweise ganzjährig beziehungsweise wiederholt bewohnen. Die Beseitigung dieser Strukturen, beispielsweise durch Baumfällungen, ist ganzjährig verboten und bedarf daher ebenfalls einer vorherigen Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde.
Wer gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat Naturschutz
Weißeritzstraße 7
01744 Dippoldiswalde
Telefon: 03501 515-3439
E-Mail: naturschutz@landratsamt-pirna.de
Quelle: https://www.landratsamt-pirna.de/Baumfaellverbot-37798.html
Das mobile Bürgerbüro
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wir sind wieder mit unserem Bürgerkoffer unterwegs. Folgende Termine sind geplant:
- Montag, 26.10.2026
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Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal / Osterzgebirge
Einwohnerversammlung vom 19.05.2026
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Breitbandausbau, Bauaußenprüfung
Breitbandausbau „Weiße Flecken“ der Stadt Altenberg
Der geförderte Breitbandausbau ist für die Erweiterung der Infrastruktur im Gemeindegebiet ein wichtiger Schritt.
Am 17. Dezember 2024 wurde zum geförderten Breitbandausbau eine Bauaußenprüfung durchgeführt. Diese ganztägige Prüfung umfasste einen ausführlichen theoretischen Teil und Vorortbegehungen im Gemeindegebiet der Stadt Altenberg. Bei der theoretischen Überprüfung lag ein großes Augenmerk auf die Einhaltung der Förderbedingungen zum vorgegebenen Materialkonzept des Bundes. Des Weiteren wurde die aktuelle Ausbauplanung dargelegt und intensiv besprochen. Bei der Begehung vor Ort wurden verschiedene Glasfaser-Netzverteiler begutachtet sowie Anschlussadressen die bereits baulich angeschlossen genau überprüft. Für die Prüfbehörde war die Einhaltung des Kollokationskonzeptes sehr wichtig, denn durch die Reserveröhrchen wird eine zukünftige Erweiterung der Kapazität ermöglicht.
In der Zusammenfassung des Prüftages gab es nochmal sehr wichtig Hinweise und Aufgaben die das weitere Prüfverfahren konkretisieren und stärken.
Aktuell befindet sich die Stadt Altenberg noch im Prüfverfahren zum Änderungsantrag der zusätzlichen Adressen. Hierzu wird möglicherweise das Prüfverfahren in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen sein. Damit ein baulicher Ausbau zu den zusätzlichen Adressen erfolgen kann.
Bauverwaltung Tiefbau
Mitteilung aus dem Bürgerbüro
04.07.2024
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
für Reisen außerhalb der EU und nach Großbritannien wird ein Reisepass verlangt.
Sollten Sie in der nächsten Zeit einen (neuen) Reisepass benötigen, möchten wir Sie bitten, diesen rechtzeitig zu beantragen.
Die Bundesdruckerei hat informiert, dass sich seit Mai 2024 die Produktionszeit auf Grund eines enormen Anstieges bei den Beantragungen auf aktuell 8 Wochen erhöht hat.
Bitte planen Sie dies bei Ihren Reisevorbereitungen mit ein.
Breitbandausbau – „Weiße Flecken“ – Gemeindegebiet Altenberg
Die Stadt Altenberg hat einen Antrag an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Programm „Weiße Flecken“) gestellt und einen Förderbescheid erhalten. Als „weiße Flecken“ werden Gebiete bezeichnet, in denen kein NGA-Netz vorhanden ist oder in den nächsten 3 Jahren ausgebaut wird und eine Geschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s in der EU erreicht wird.
Anschlüsse über 30 Mbit/s können über dieses Programm nicht berücksichtigt werden.
Die Kofinanzierung des Bundesförderprogramms wurde durch den Freistaat Sachsen sichergestellt. Es startete danach das europaweite Ausschreibungsverfahren zum geförderten Breitbandausbau. Ziel ist es, die Breitbandversorgung im Ausschreibungsgebiet zu verbessern.
Interessierte Telekommunikationsunternehmen waren eingeladen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig: als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb. Die Verhandlungsrunden wurden mit den qualifizierten Telekommunikationsunternehmen geführt. Die Bezuschlagung erfolgte an die Firma NetCommunity GmbH.
Alle Ausschreibungsunterlagen wurden auf der Plattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht.
Breitbandausbau – Eigenausbau durch Deutsche Telekom im Stadtgebiet Altenberg
Ab Montag, den 06. Februar 2023, sind autorisierte Vertriebsmitarbeiter im Auftrag der Deutschen Telekom in Altenberg unterwegs, welche die Bürgerinnen und Bürger unter Einhaltung der strengen COVID-Bestimmungen besuchen und auf Wunsch beraten – wie etwa zu den modernen Glasfaser-Anschlüssen. Die professionell geschulten Kundenberater sind an dem Outfit der Deutschen Telekom zu erkennen und weisen sich entsprechend mit einem Lichtbildausweis und einem Autorisierungsschreiben aus. Für weitere Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an die folgende Autorisierungs-Hotline der Deutschen Telekom wenden. Hier kann der Vertriebsmitarbeiter unter Nennung der Personalnummer, die auf den Ausweisen zu finden ist, direkt autorisiert werden: 0800-8266347. Gerne können Sie bei Rückfragen auch zusätzlich auf den für den Ausbau Ihrer Kommune zuständigen Telekom-Regionalleiter zugehen.
Ukraine-Hilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Stadtverwaltung Altenberg erreichten bereits vielfältige Hilfsangebote für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Derzeit kann noch nicht benannt werden, wie viele ukrainische Staatsbürger tatsächlich im Landkreis untergebracht werden müssen. Um jedoch eine notwendige Unterbringung zu ermöglichen, bittet der Landkreis seine Bürger, freie Unterbringungsmöglichkeiten zu melden.
Messung der Radonbelastung in Gebäuden
Zur Radonbelastung in Gebäuden ist keine allgemeinverbindliche Aussage möglich, da –falls vorhanden – die Radonkonzentration in jedem Gebäude unterschiedlich ist und stark von Standort, Bausubstanz etc. abhängig ist.
Für jeden Hausbesitzer besteht daher die Möglichkeit, sich individuell in der Radonberatungsstelle über Radonberatung und Radonmessung informieren zu lassen.
Die Radonberatungsstelle gibt Auskunft über:
- Für den Bürger kostenloses Beratungsangebot zum Thema „Radon in Häusern“,
- Hilfe zur Selbsthilfe,
- Durchführung von Messprogrammen des Freistaates Sachsen,
- Auswertung von Datenbeständen,
- Beratung an allen Werktagen telefonisch oder per E-Mail,
- Vereinbarung von individuellen persönlichen Beratungsterminen.
Öffnungszeiten:
Werktags per Telefon und E-Mail
Tel.: 0371 46124-221
Fax: 0371 46124-299
E-Mail: radonberatung@smul.sachsen.de
Postanschrift:
Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft Radonberatungsstelle
Dresdner Straße 183
09131 Chemnitz
Informationen im Internet gibt es unter:
www.strahlenschutz.sachsen.de – Rubrik: Radon – Zuständige Behörden
