Aktuelles

Breit­band­aus­bau – „Wei­ße Fle­cken“ – Gemein­de­ge­biet Alten­berg
Die Stadt Alten­berg hat einen Antrag an das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur auf Gewäh­rung einer Zuwen­dung im Rah­men der Richt­li­nie „För­de­rung zur Unter­stüt­zung des Breit­band­aus­baus in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land“ (Pro­gramm „Wei­ße Fle­cken“) gestellt und einen För­der­be­scheid erhal­ten. Als „wei­ße Fle­cken“ wer­den Gebie­te bezeich­net, in denen kein NGA-Netz vor­han­den ist oder in den nächs­ten 3 Jah­ren aus­ge­baut wird und eine Geschwin­dig­keit von min­des­tens 30 Mbit/s in der EU erreicht wird.
Anschlüs­se über 30 Mbit/s kön­nen über die­ses Pro­gramm nicht berück­sich­tigt werden.

Die Kofi­nan­zie­rung des Bun­des­för­der­pro­gramms wur­de durch den Frei­staat Sach­sen sicher­ge­stellt. Es star­te­te danach das euro­pa­wei­te Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren zum geför­der­ten Breit­band­aus­bau. Ziel ist es, die Breit­band­ver­sor­gung im Aus­schrei­bungs­ge­biet zu ver­bes­sern.
Inter­es­sier­te Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men waren ein­ge­la­den, sich an der Aus­schrei­bung zu betei­li­gen. Das Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren erfolgt zwei­stu­fig: als Ver­hand­lungs­ver­fah­ren mit vor­ge­schal­te­tem, euro­pa­wei­ten Teil­nah­me­wett­be­werb. Die Ver­hand­lungs­run­den wur­den mit den qua­li­fi­zier­ten Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men geführt. Die Bezu­schla­gung erfolg­te an die Fir­ma Net­Com­mu­ni­ty GmbH.
Alle Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen wur­den auf der Platt­form www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht.

Breit­band­aus­bau – Eigen­aus­bau durch Deut­sche Tele­kom im Stadt­ge­biet Altenberg

Ab Mon­tag, den 06. Febru­ar 2023, sind auto­ri­sier­te Ver­triebs­mit­ar­bei­ter im Auf­trag der Deut­schen Tele­kom in Alten­berg unter­wegs, wel­che die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unter Ein­hal­tung der stren­gen COVID-Bestim­mun­gen besu­chen und auf Wunsch bera­ten – wie etwa zu den moder­nen Glas­fa­ser-Anschlüs­sen. Die pro­fes­sio­nell geschul­ten Kun­den­be­ra­ter sind an dem Out­fit der Deut­schen Tele­kom zu erken­nen und wei­sen sich ent­spre­chend mit einem Licht­bild­aus­weis und einem Auto­ri­sie­rungs­schrei­ben aus. Für wei­te­re Fra­gen kön­nen sich Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ger­ne an die fol­gen­de Auto­ri­sie­rungs-Hot­line der Deut­schen Tele­kom wen­den. Hier kann der Ver­triebs­mit­ar­bei­ter unter Nen­nung der Per­so­nal­num­mer, die auf den Aus­wei­sen zu fin­den ist, direkt auto­ri­siert wer­den: 0800–8266347. Ger­ne kön­nen Sie bei Rück­fra­gen auch zusätz­lich auf den für den Aus­bau Ihrer Kom­mu­ne zustän­di­gen Tele­kom-Regio­nal­lei­ter zugehen.

Ukrai­ne-Hil­fe im Land­kreis Säch­si­sche Schweiz-Osterzgebirge

Den Land­kreis Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge sowie die Stadt­ver­wal­tung Alten­berg erreich­ten bereits viel­fäl­ti­ge Hilfs­an­ge­bo­te für die geflüch­te­ten Men­schen aus der Ukrai­ne. Der­zeit kann noch nicht benannt wer­den, wie vie­le ukrai­ni­sche Staats­bür­ger tat­säch­lich im Land­kreis unter­ge­bracht wer­den müs­sen. Um jedoch eine not­wen­di­ge Unter­brin­gung zu ermög­li­chen, bit­tet der Land­kreis sei­ne Bür­ger, freie Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten zu melden. 

Messung der Radonbelastung in Gebäuden

Zur Radon­be­las­tung in Gebäu­den ist kei­ne all­ge­mein­ver­bind­li­che Aus­sa­ge mög­lich, da –falls vor­han­den – die Radon­kon­zen­tra­ti­on in jedem Gebäu­de unter­schied­lich ist und stark von Stand­ort, Bau­sub­stanz etc. abhän­gig ist.

Für jeden Haus­be­sit­zer besteht daher die Mög­lich­keit, sich indi­vi­du­ell in der Radon­be­ra­tungs­stel­le über Radon­be­ra­tung und Radon­mes­sung infor­mie­ren zu lassen.

Die Radon­be­ra­tungs­stel­le gibt Aus­kunft über:

  • Für den Bür­ger kos­ten­lo­ses Bera­tungs­an­ge­bot zum The­ma „Radon in Häusern“,
  • Hil­fe zur Selbsthilfe,
  • Durch­füh­rung von Mess­pro­gram­men des Frei­staa­tes Sachsen,
  • Aus­wer­tung von Datenbeständen,
  • Bera­tung an allen Werk­ta­gen tele­fo­nisch oder per E‑Mail,
  • Ver­ein­ba­rung von indi­vi­du­el­len per­sön­li­chen Beratungsterminen.

Öffnungszeiten:

Werk­tags per Tele­fon und E‑Mail

Tel.:   0371 46124–221
Fax:   0371 46124–299
E‑Mail: radonberatung@smul.sachsen.de

Postanschrift:

Staat­li­che Betriebs­ge­sell­schaft für Umwelt und Land­wirt­schaft Radonberatungsstelle

Dresd­ner Stra­ße 183
09131 Chem­nitz

Infor­ma­tio­nen im Inter­net gibt es unter:

www.strahlenschutz.sachsen.de – Rubrik: Radon – Zustän­di­ge Behörden