Wahlen 2022 – Bürgermeister- und Landratswahl

Öffent­li­che Bekannt­ma­chung
des Ergeb­nis­ses der Wahl zum Bür­ger­meis­ter
am 12. Juni 2022
in der Stadt Altenberg

Der Gemein­de­wahl­aus­schuss hat in sei­ner öffent­li­chen Sit­zung am 12. Juni 2022 das Wahl­er­geb­nis ermittelt.

I. Ergeb­nis der Wahl

1. Zahl der Wahl­be­rech­ti­gen 6456

2. Zahl der Wäh­ler 4392

3. Zahl der ungül­ti­gen Stim­men 66

4. Zahl der ins­ge­samt abge­ge­be­nen gül­ti­gen Stim­men 4326

5. Stim­men bei der oben bezeich­ne­ten Wahl (in der Rei­hen­fol­ge der von ihnen erreich­ten Stimmenzahl):

Wahl­vor­schlag                                          

Christ­lich Demo­kra­ti­sche Uni­on Deutsch­lands (CDU)

Fami­li­en­na­me, Vor­na­me      Beruf/Stand Anschrift           Stim­men
Wie­sen­berg, Mar­kus            Verwaltungsangestellter

                                             01778 Alten­berg 3078

Wahl­vor­schlag

Alter­na­ti­ve für Deutsch­land (AfD)

Fami­li­en­na­me, Vor­na­me      Beruf/Stand Anschrift           Stim­men
Schol­te van Mast, Andre­as  KfZ-Techniker

                                             01773 Alten­berg 674

Wahl­vor­schlag

Freie Wäh­ler­ver­ei­ni­gung Alten­berg (FWA)

Fami­li­en­na­me, Vor­na­me      Beruf/Stand Anschrift           Stimmen

Beeck­mann, Hen­ry              Bundespolizeibeamter

                                             01773 Altenberg,

                                             OT Zinn­wald-Geor­gen­feld 574

6. Damit wird fest­ge­stellt, dass Herr Mar­kus Wie­sen­berg mit 3078 gül­ti­gen Stim­men mehr als die Hälf­te der abge­ge­be­nen Stim­men erhal­ten hat und damit zum Bür­ger­meis­ter der Stadt Alten­berg gewählt ist.

II. Recht­li­cher Hin­weis:
Gegen die Wahl kann Ein­spruch erho­ben wer­den. Die­ser kann von jedem Wahl­be­rech­tig­ten und jedem Bewer­ber, inner­halb von zwei Wochen nach die­ser öffent­li­chen Bekannt­ma­chung des Wahl­er­geb­nis­ses schrift­lich oder zur Nie­der­schrift unter Anga­be des Grun­des bei der Rechts­auf­sichts­be­hör­de – Land­kreis Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge, Schloß­hof 2/4, 01796 Pir­na, erho­ben wer­den. Der Ein­spruch eines Ein­spre­chen­den, der nicht die Ver­let­zung sei­ner Rech­te gel­tend macht, ist nur zuläs­sig, wenn ihm 7 Wahl­be­rech­tig­te beitreten.


Alten­berg, den 14. Juni 2022

 



K i r s t e n
Bür­ger­meis­ter