Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Am 12. Dezember 2006 wurde die europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) verabschiedet. Diese Richtlinie hat das Ziel, die Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern in den Mitgliedsstaaten und des freien Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt zu beseitigen und dadurch eine Liberalisierung des Binnenmarktes zu erreichen.
Die Bestimmungen der EU-DLR sollen bis Ende 2009 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Betroffen davon sind neben den Einheitlichen Ansprechpartnern (EA) in den einzelnen Bundesländern auch die Kommunen als zuständige Behörden nach der EU-DLR.
In Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden wurden folgende Mindestanforderungen festgelegt:
- Vereinfachung der Verfahren
- Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners
- Bereitstellung von Informationen zu den EU-DLR-relevanten Verfahren
- Elektronische Verfahrensabwicklung
- Nutzung des EU-Binnenmarktinformationssystems IMI
Liste der EU-Dienstleistungsrichtlinien-relevanten Verfahren in der Stadt Altenberg:
- Gaststättengestattung ausgeben
- Führungszeugnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anzeigen
- Gewerbe ummelden
- Gewerberegisterauskunft beantragen
- Reisegewerbekarte erteilen
- Sperrzeitverkürzung genehmigen
- Tageshändler für Wochenmarkt zulassen
Weitere Informationen und die Formulare für die einzelnen Prozesse finden Sie im „Amt 24“ (Link).