Übermittlungssperre

 

Sie haben die Mög­lich­keit, der Wei­ter­ga­be bezie­hungs­wei­se Nut­zung Ihrer Daten

• im Zusam­men­hang mit all­ge­mei­nen Wah­len (Aus­kunft an Par­tei­en, Wäh­ler­grup­pen und ande­re Trä­ger von Wahlvorschlägen),

• an Pres­se, Rund­funk oder ande­re Medi­en zum Zweck der Ver­öf­fent­li­chung von Alters- und Ehe­ju­bi­lä­en und Jubi­lä­en von Lebenspartnerschaften,

• an die Säch­si­sche Staats­kanz­lei zu Zwe­cken der Ehrung von Alters- und Ehe­ju­bi­lä­en und Jubi­lä­en von Lebens­part­ner­schaf­ten durch den Ministerpräsidenten

• zur Her­aus­ga­be an von Adressbüchern,

• an öffent­lich-recht­li­che Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten als Fami­li­en­mit­glied eines Mit­glieds einer sol­chen und bei der zustän­di­gen Mel­de­be­hör­de des Wohn­or­tes zu widersprechen.

 

Vor­au­set­zun­gen

Für die Ein­tra­gung einer oder meh­re­rer Über­mitt­lungs­sper­ren reicht es aus, wenn Sie bei der Gemein­de, in der Sie woh­nen, Wider­spruch gegen die ent­spre­chen­de Aus­kunfts­er­tei­lung ein­le­gen. Für einen sol­chen Wider­spruch brau­chen Sie kei­ne Begrün­dung abge­ben, ein berech­tig­tes Inter­es­se ist nicht erforderlich.

 

Unter­la­gen

Hier­für sind kei­ne bestimm­ten Unter­la­gen nötig. Die von ver­schie­de­nen Stel­len im Inter­net bereit­ge­stell­ten For­mu­la­re die­nen in ers­ter Linie der Ver­ein­fa­chung des Antrags­ver­fah­rens für inter­es­sier­te Per­so­nen. Für eine ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­zie­rung bei der per­sön­li­chen Ein­le­gung eines Wider­spruchs vor Ort in Ihrer Mel­de­be­hör­de kann die­se die Vor­la­ge des Per­so­nal­aus­wei­ses oder Rei­se­pas­ses zur Über­prü­fung Ihrer Iden­ti­tät und damit Berech­ti­gung verlangen

 

Bean­tra­gung Online

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Kos­ten

Kei­ne

 

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