Wer benötigt einen Kinderreisepass?
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, wenn sie ins Ausland verreisen.
Wie wird der Kinderreisepass beantragt?
Die Beantragung erfolgt ausschließlich durch die Sorgeberechtigten.
Leben Eltern zusammen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, müssen beide Elternteile der Ausstellung des Passes zustimmen. Dabei genügt es, wenn die Antragstellung durch einen Sorgeberechtigten erfolgt und das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
Leben beide Sorgeberechtigte getrennt, darf allein der den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
Wurde für das Kind ein Betreuer bestellt oder lebt es in Pflegschaft, ist der Gerichtsbeschluss bzw. die Bestellung vorzulegen.
Mitzubringen sind:
• das Kind selbst
• ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm) mit den erforderlichen Qualitätsanforderungen (Biometrietauglichkeit), diese Qualitätsanforderungen sind in einer Foto-Mustertafel festgelegt und können auch auf der Homepage der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de eingesehen werden
• Unterschriften und Personalausweise beider Sorgeberechtigten Link zum PDF Dokument
• ggf. alter Kinderausweis/Kinderreisepass
Für Kinder unter 10 Jahren besteht eine Pflicht zur Unterschrift.
Welche Gebühr wird erhoben?
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro, die Aktualisierung bzw. Verlängerung 6,00 Euro.
Gültigkeitsdauer
Der Kinderreisepass ist ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig, er kann maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Ein bereits ungültiger Kinderreisepass kann nicht verlängert werden. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit muss an die Verlängerung gedacht werden. Es muss in jedem Fall eine Neubeantragung erfolgen.
Wichtiger Hinweis:
Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem Kinderreisepass nicht möglich.
Für Kinder können auch Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden. Ein Personalausweis (22,80 Euro) bzw. ein Reisepass (37,50 Euro) hat für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Formular zur Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters:
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Telefon: 035056/333–42
Fax: 035056/333–43