Kinderreisepass

ACHTUNG!!! Gesetzliche Änderung seit 01.01.2024

Für eine Rei­se ins Aus­land benö­ti­gen Kin­der bereits ab der Geburt ein eige­nes Rei­se­do­ku­ment. Für Kin­der unter 12 Jah­ren konn­te nur noch bis zum 31.12.2023 ein Kin­der­rei­se­pass bean­tragt werden.

Seit dem 01.01.2024 gel­ten neue gesetz­li­che Rege­lun­gen, wel­che die Abschaf­fung des Kin­der­rei­se­pas­ses zur Fol­ge hatten.

Auch eine Aktua­li­sie­rung oder Ver­län­ge­rung vor­han­de­ner Kin­der­rei­se­päs­se ist seit dem 01.01.2024 nicht mehr zuläs­sig. Noch gül­ti­ge Kin­der­rei­se­päs­se behal­ten die Gül­tig­keit bis zum ange­ge­be­nen Ablauf­da­tum, es sei denn, das Kind ist nicht mehr ein­deu­tig identifizierbar.

Zukünf­tig kön­nen für min­der­jäh­ri­ge Kin­der aller Alters­grup­pen die glei­chen Doku­men­te wie für Erwach­se­ne (Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass), mit den ent­spre­chen­den Bear­bei­tungs­zei­ten durch die Bun­des­dru­cke­rei, bean­tragt werden.

Wie wird ein Doku­ment für das Kind beantragt?

Die Bean­tra­gung erfolgt aus­schließ­lich durch die Sorgeberechtigten.
Leben Eltern zusam­men und steht ihnen die elter­li­che Sor­ge gemein­sam zu, müs­sen bei­de Eltern­tei­le der Aus­stel­lung des Doku­men­tes zustim­men. Dabei genügt es, wenn die Antrag­stel­lung durch einen Sor­ge­be­rech­tig­ten erfolgt und das Ein­ver­ständ­nis des ande­ren Eltern­teils schrift­lich bestä­tigt wird. Die Unter­schrift wird anhand eines Per­so­nal­do­ku­men­tes (Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass) überprüft.
Leben bei­de Sor­ge­be­rech­tig­te getrennt, darf allein der ein Doku­ment für das Kind bean­tra­gen, bei dem das Kind mit Zustim­mung des ande­ren Sor­ge­be­rech­tig­ten lebt.
Wur­de für das Kind ein Betreu­er bestellt oder lebt es in Pfleg­schaft, ist der Gerichts­be­schluss bzw. die Bestel­lung vorzulegen.

Mit­zu­brin­gen sind:

  • das Kind selbst
  • wenn mög­lich die  Geburtsurkunde
  • ein aktu­el­les Licht­bild (45 x 35 mm, nicht älter als 6 Mona­te) mit den erfor­der­li­chen Qua­li­täts­an­for­de­run­gen (Bio­me­trie­taug­lich­keit), die­se Qua­li­täts­an­for­de­run­gen sind in einer Foto-Mus­ter­ta­fel fest­ge­legt und kön­nen auch auf der Home­page der Bun­des­dru­cke­rei unter www.bundesdruckerei.de ein­ge­se­hen werden
  • Unter­schrif­ten und Per­so­nal­aus­wei­se bei­der Sorgeberechtigten
  • ggf. alter Kinderausweis/Kinderreisepass

Für Kin­der ab 6 Jah­ren besteht eine Pflicht zur Abga­be der Fin­ger­ab­drü­cke und zusätz­lich ab 10 Jah­ren besteht eine Pflicht zur Unterschrift.

Wel­che Gebühr wird erhoben?

Für einen Per­so­nal­aus­weis wird eine Gebühr von 22,80 Euro bzw. für einen Rei­se­pass eine Gebühr von 37,50 Euro erhoben.

Gül­tig­keits­dau­er

Die Doku­men­te für Per­so­nen unter 24 Jah­ren haben eine Gül­tig­keit von 6 Jah­ren, solan­ge das Kind ein­deu­tig iden­ti­fi­zier­bar ist.

For­mu­lar zur Zustim­mung des zwei­ten gesetz­li­chen Vertreters:

Zustim­mungs­er­klä­rung

Ansprech­part­ner:

Stadt­ver­wal­tung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Berg­manns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Tele­fon: 035056/333–42