Wann erhalte ich einen vorläufigen Reisepass?
Ein vorläufiger Reisepass kann beantragt werden, wenn z. B. kurzfristig eine Reise geplant ist und die Zeit nicht ausreicht, um einen Reisepass (Bearbeitungsdauer ca. 6 Wochen) bzw. einen Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden/3 Werktage) zu erhalten.
Vorzulegen sind:
das bisherige Dokument und eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde) oder das Stammbuch.
Für das auszustellende Dokument wird ein aktuelles Lichtbild benötigt. Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt.
Für Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind und bei der Beantragung anwesend sein müssen, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt und bei der die minderjährige Person gemeldet ist. Grundsätzlich ist es notwendig, dass beide Erziehungsberechtigte im Bürgerbüro vorsprechen oder aber eine schriftliche Zustimmungserklärung des jeweils anderen Sorgeberechtigten vorgelegt wird. (weitere Informationen unter Zustimmungserklärung)
Die Ausstellung erfolgt sofort.
Kosten
vorläufiger Reisepass 26,00 EUR (Gültigkeit 1 Jahr)
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Telefon: 035056/333–42 oder 035056/333–44