Vorläufiger Reisepass

Wann erhal­te ich einen vor­läu­fi­gen Reisepass?

Ein vor­läu­fi­ger Rei­se­pass kann bean­tragt wer­den, wenn z. B. kurz­fris­tig eine Rei­se geplant ist und die Zeit nicht aus­reicht, um einen Rei­se­pass (Bear­bei­tungs­dau­er ca. 6 Wochen) bzw. einen Express­pass (Bear­bei­tungs­dau­er maxi­mal 72 Stunden/3 Werk­ta­ge) zu erhalten.

Vor­zu­le­gen sind:

das bis­he­ri­ge Doku­ment und eine Per­so­nen­stand­sur­kun­de (Geburts­ur­kun­de oder Eheur­kun­de) oder das Stamm­buch.
Seit Mai 2025 wer­den aus­schließ­lich digi­tal vor­lie­gen­de bio­me­tri­sche Licht­bil­der für neue hoheit­li­che Doku­men­te genutzt.

Sie haben die Mög­lich­keit, das digi­ta­le Licht­bild direkt im Bür­ger­bü­ro Alten­berg zu erstel­len oder Sie brin­gen bit­te den von einem zuge­las­se­nen Foto­gra­fen erstell­ten QR-Code mit. 

Lei­der kann das Gerät bei Babys und Klein­kin­dern nicht ver­wen­det wer­den. In die­sem Fall bit­ten wir Sie, das digi­ta­le Pass­fo­to bei einem zuge­las­se­nen Foto­gra­fen anfer­ti­gen zu lassen.

Für Jugend­li­che, die noch nicht 18 Jah­re alt sind und bei der Bean­tra­gung anwe­send sein müs­sen, kann nur die­je­ni­ge Per­son den Antrag stel­len, die sor­ge­be­rech­tigt und bei der die min­der­jäh­ri­ge Per­son gemel­det ist. Grund­sätz­lich ist es not­wen­dig, dass bei­de Erzie­hungs­be­rech­tig­te im Bür­ger­bü­ro vor­spre­chen oder aber eine schrift­li­che Zustim­mungs­er­klä­rung des jeweils ande­ren Sor­ge­be­rech­tig­ten vor­ge­legt wird. (wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter Zustim­mungs­er­klä­rung)
Die Aus­stel­lung erfolgt sofort.

Kos­ten

vor­läu­fi­ger Rei­se­pass 26,00 EUR (Gül­tig­keit 1 Jahr)

Digi­ta­les Pass­fo­to (im Bür­ger­bü­ro erstellt) 6,00 EUR

Ansprech­part­ner:

Stadt­ver­wal­tung Alten­berg
Bür­ger­bü­ro
Platz des Berg­manns 2
01773 Alten­berg
post (at) altenberg.de
Tele­fon: 035056/333–42 oder 035056/333–44