Wann erhalte ich einen vorläufigen Ausweis?
Einen vorläufigen Ausweis erhält man auf Antrag
• bei Verlust des Personalausweises bzw.
• als Ersatz für den Personalausweis, wenn dieser noch bei der Bundesdruckerei in Arbeit ist und dringend ein gültiges Dokument benötigt wird.
Was muss ich beachten?
Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Der Antrag wird maschinell erstellt, so dass nur noch die Unterschrift geleistet werden muss.
Vorzulegen sind:
das bisherige Dokument und eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde) oder das Stammbuch.
Für das auszustellende Dokument wird ein aktuelles Lichtbild benötigt. Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt.
Der vorläufige Ausweis wird nur mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt. In dieser Zeit sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt sofort.
Welche Gebühr erhoben?
Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Telefon: 035056/333–42 bzw. 035056/333–44