Wann erhalte ich einen vorläufigen Ausweis?
Einen vorläufigen Ausweis erhält man auf Antrag
• bei Verlust des Personalausweises bzw.
• als Ersatz für den Personalausweis, wenn dieser noch bei der Bundesdruckerei in Arbeit ist und dringend ein gültiges Dokument benötigt wird.
Was muss ich beachten?
Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Der Antrag wird maschinell erstellt, so dass nur noch die Unterschrift geleistet werden muss.
Mitzubringen sind:
• Ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm) mit den erforderlichen Qualitätsanforderungen (Biometrietauglichkeit). Diese Qualitätsanforderungen sind in einer Foto-Mustertafel festgelegt und können auch auf der Homepage der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de eingesehen werden.
• wenn möglich die Geburtsurkunde
Der vorläufige Ausweis wird nur mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt. In dieser Zeit sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt sofort.
Welche Gebühr erhoben?
Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Telefon: 035056/333–42 bzw. 035056/333–44