Vorläufiger Personalausweis

Wann erhal­te ich einen vor­läu­fi­gen Ausweis?

Einen vor­läu­fi­gen Aus­weis erhält man auf Antrag
• bei Ver­lust des Per­so­nal­aus­wei­ses bzw.
• als Ersatz für den Per­so­nal­aus­weis, wenn die­ser noch bei der Bun­des­dru­cke­rei in Arbeit ist und drin­gend ein gül­ti­ges Doku­ment benö­tigt wird.

Was muss ich beachten?

Die Bean­tra­gung muss grund­sätz­lich per­sön­lich erfol­gen. Der Antrag wird maschi­nell erstellt, so dass nur noch die Unter­schrift geleis­tet wer­den muss.

Vor­zu­le­gen sind:

das bis­he­ri­ge Doku­ment und eine Per­so­nen­stand­sur­kun­de (Geburts­ur­kun­de oder Eheur­kun­de) oder das Stamm­buch.

Für das aus­zu­stel­len­de Doku­ment wird ein aktu­el­les Licht­bild benö­tigt. Ab Mai 2025 wer­den aus­schließ­lich digi­tal vor­lie­gen­de bio­me­tri­sche Licht­bil­der für neue hoheit­li­che Doku­men­te genutzt.

Der vor­läu­fi­ge Aus­weis wird nur mit einer Gül­tig­keit von 3 Mona­ten aus­ge­stellt. In die­ser Zeit soll­te ein neu­er Per­so­nal­aus­weis bean­tragt wer­den. Die Aus­stel­lung erfolgt sofort.

Wel­che Gebühr erhoben?

Vor­läu­fi­ger Per­so­nal­aus­weis: 10 Euro

Ansprech­part­ner:

Stadt­ver­wal­tung Alten­berg
Bür­ger­bü­ro
Platz des Berg­manns 2
01773 Alten­berg
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Tele­fon: 035056/333–42 bzw. 035056/333–44