Wann erhalte ich einen vorläufigen Ausweis?
Einen vorläufigen Ausweis erhält man auf Antrag
• bei Verlust des Personalausweises bzw.
• als Ersatz für den Personalausweis, wenn dieser noch bei der Bundesdruckerei in Arbeit ist und dringend ein gültiges Dokument benötigt wird.
Was muss ich beachten?
Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Der Antrag wird maschinell erstellt, so dass nur noch die Unterschrift geleistet werden muss.
Vorzulegen sind:
das bisherige Dokument und eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde) oder das Stammbuch.
Seit Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt.
Sie haben die Möglichkeit, das digitale Lichtbild direkt im Bürgerbüro Altenberg zu erstellen oder Sie bringen bitte den von einem zugelassenen Fotografen erstellten QR-Code mit.
Leider kann das Gerät bei Babys und Kleinkindern nicht verwendet werden. In diesem Fall bitten wir Sie, das digitale Passfoto bei einem zugelassenen Fotografen anfertigen zu lassen.
Der vorläufige Ausweis wird nur mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt. In dieser Zeit sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt sofort.
Welche Gebühr erhoben?
Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
Digitales Passfoto (im Bürgerbüro erstellt): 6 Euro
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Telefon: 035056/333–42 bzw. 035056/333–44