Reisepass

Wer benö­tigt einen Reisepass?

Deut­sche Staa­t­an­ge­hö­ri­ge, die über eine Aus­lands­gren­ze aus der BRD aus­rei­sen bzw. in die BRD ein­rei­sen wol­len, brau­chen einen gül­ti­gen Rei­se­pass. In ver­schie­de­nen Län­dern (vor­nehm­lich EU-Staa­ten) genügt der Per­so­nal­aus­weis als Pass­ersatz. (Nähe­re Aus­künf­te hier­zu ertei­len die Rei­se­bü­ros bzw. die diplo­ma­ti­schen Ver­tre­tun­gen der jewei­li­gen Län­der. Mehr Infor­ma­tio­nen auf der Web­site des Aus­wär­ti­gen Amtes.)

Wie wird der Rei­se­pass beantragt?

Die Bean­tra­gung muss grund­sätz­lich per­sön­lich erfol­gen. Bei Per­so­nen, die das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben, ist die Zustim­mung bei­der Sor­ge­be­rech­tig­ten erfor­der­lich (Zustim­mungs­er­klae­rung). Die Anträ­ge wer­den maschi­nell erstellt, so dass nur noch die Unter­schrift und die Fin­ger­ab­drü­cke erfasst wer­den müs­sen. Bei Ver­wei­ge­rung der Abga­be von Fin­ger­ab­drü­cken ist die Aus­stel­lung eines E‑Passes nicht möglich.

Mit­zu­brin­gen sind:

• ein aktu­el­les Licht­bild (45 x 35 mm) mit den erfor­der­li­chen Qua­li­täts­an­for­de­run­gen (Bio­me­trie­taug­lich­keit), die­se Qua­li­täts­an­for­de­run­gen sind in einer Foto-Mus­ter­ta­fel fest­ge­legt und kön­nen auch auf der Home­page der Bun­des­dru­cke­rei unter www.bundesdruckerei.de ein­ge­se­hen wer­den.
• der bis­he­ri­ge Rei­se­pass, Per­so­nal­aus­weis bzw. Kin­der­rei­se­pass
• wenn mög­lich die Geburts­ur­kun­de
• bei Jugend­li­chen unter 18 Jah­ren muss ein Eltern­teil bei der Bean­tra­gung anwe­send sein
• Unter­schrift und Per­so­nal­aus­weis bei­der Sor­ge­be­rech­tig­ten (wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter Zustim­mungs­er­klä­rung)
Die Ein­tra­gung eines Kin­des in den elter­li­chen Rei­se­pass ist nicht mehr zuläs­sig.
Bear­bei­tungs­dau­er bei der Bun­des­dru­cke­rei: ca. 4 Wochen
Wenn ein Rei­se­pass kurz­fris­tig benö­tigt wird, besteht die Mög­lich­keit, einen Express­pass (3–4 Tage Bear­bei­tungs­zeit) zu beantragen.

Wel­che Gebühr wird erhoben?

• bis zum voll­ende­ten 24. Lebens­jahr 37,50 Euro (Gül­tig­keit 6 Jah­re)
• ab dem voll­ende­ten 24. Lebens­jahr 70,00 Euro (Gül­tig­keit 10 Jahre)

Was ist bei der Abho­lung zu beachten?

Die Abho­lung des Pas­ses erfolgt grund­sätz­lich per­sön­lich und nur in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len per Voll­macht für die Abho­lung des Rei­se­pas­ses durch Drit­te.
Bei Jugend­li­chen unter 18 Jah­ren erfolgt die Aus­hän­di­gung nur im Bei­sein eines gesetz­li­chen Vertreters.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: www.bmi.bund.de

Ansprech­part­ner:

Stadt­ver­wal­tung Alten­berg, Bürgerbüro

Platz des Berg­manns 2

01773 Alten­berg

post (at) altenberg.de

Tele­fon: 035056 / 333–42 bzw. 035056 / 333–44