Aktuelles / Bitte beachten
Sollten Sie in der nächsten Zeit einen (neuen) Reisepass benötigen, möchten wir Sie bitten, diesen rechtzeitig zu beantragen.
Die Bundesdruckerei hat informiert, dass sich seit Mai 2024 die Produktionszeit auf Grund eines enormen Anstieges bei den Beantragungen auf aktuell 8 Wochen erhöht hat.
Bitte planen Sie dies bei Ihren Reisevorbereitungen mit ein.

Wer benötigt einen Reisepass?
Deutsche Staatangehörige, die über eine Auslandsgrenze aus der BRD ausreisen bzw. in die BRD einreisen wollen, brauchen einen gültigen Reisepass. In verschiedenen Ländern (vornehmlich EU-Staaten) genügt der Personalausweis als Passersatz. (Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Reisebüros bzw. die diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Länder. Mehr Informationen auf der Website des Auswärtigen Amtes.)
Wie wird der Reisepass beantragt?
Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich (Zustimmungserklaerung). Die Anträge werden maschinell erstellt, so dass nur noch die Unterschrift und die Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Bei Verweigerung der Abgabe von Fingerabdrücken ist die Ausstellung eines E‑Passes nicht möglich.
Vorzulegen sind:
das bisherige Dokument und eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde) oder das Stammbuch.
Für das auszustellende Dokument wird ein aktuelles Lichtbild benötigt. Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt.
Für Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind und bei der Beantragung anwesend sein müssen, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt und bei der die minderjährige Person gemeldet ist. Grundsätzlich ist es notwendig, dass beide Erziehungsberechtigte im Bürgerbüro vorsprechen oder aber eine schriftliche Zustimmungserklärung des jeweils anderen Sorgeberechtigten vorgelegt wird. (weitere Informationen unter Zustimmungserklärung)
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist nicht mehr zulässig.
Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei: mindestens 6 Wochen
Wenn ein Reisepass kurzfristig benötigt wird, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass (3–4 Tage Bearbeitungszeit) zu beantragen.
Welche Gebühr wird erhoben?
• bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 Euro (Gültigkeit 6 Jahre)
• ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 70,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
Was ist bei der Abholung zu beachten?
Die Abholung des Passes erfolgt grundsätzlich persönlich und nur in begründeten Ausnahmefällen per Vollmacht für die Abholung des Reisepasses durch Dritte.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren erfolgt die Aushändigung nur im Beisein eines gesetzlichen Vertreters.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.bmi.bund.de
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Altenberg, Bürgerbüro
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Telefon: 035056 / 333–42 bzw. 035056 / 333–44