
Wer benötigt einen Personalausweis?
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Wie wird der Personalausweis beantragt?
Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Der Antrag wird maschinell erstellt. Bei der Beantragung müssen die Fingerabdrücke aufgenommen, sowie eine Unterschrift geleistet werden.
Vorzulegen sind:
das bisherige Dokument und eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde) oder das Stammbuch.
Für das auszustellende Dokument wird ein aktuelles Lichtbild benötigt. Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt.
Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind und bei der Beantragung anwesend sein müssen, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt und bei der die minderjährige Person gemeldet ist. Grundsätzlich ist es notwendig, dass beide Erziehungsberechtigte im Bürgerbüro vorsprechen oder aber eine schriftliche Zustimmungserklärung des jeweils anderen Sorgeberechtigten vorgelegt wird. (weitere Informationen unter Zustimmungserklärung).
Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei: bis zu 3 Wochen
Welche Gebühr wird erhoben?
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre)
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre)
Was ist bei der Abholung zu beachten?
Persönlich oder mit Vollmacht des Personalausweisbesitzers
Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Telefon: 035056/333–42 oder 035056 /333–44