Personalausweis

Wer benö­tigt einen Personalausweis?

Deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die das 16. Lebens­jahr voll­endet haben und der all­ge­mei­nen Mel­de­pflicht unter­lie­gen sind ver­pflich­tet, einen gül­ti­gen Per­so­nal­aus­weis zu besitzen.

Wie wird der Per­so­nal­aus­weis beantragt?

Die Bean­tra­gung muss grund­sätz­lich per­sön­lich erfol­gen. Der Antrag wird maschi­nell erstellt. Bei der Bean­tra­gung müs­sen die Fin­ger­ab­drü­cke auf­ge­nom­men, sowie eine Unter­schrift geleis­tet werden.

Vor­zu­le­gen sind:

das bis­he­ri­ge Doku­ment und eine Per­so­nen­stand­sur­kun­de (Geburts­ur­kun­de oder Eheur­kun­de) oder das Stamm­buch.
Seit Mai 2025 wer­den aus­schließ­lich digi­tal vor­lie­gen­de bio­me­tri­sche Licht­bil­der für neue hoheit­li­che Doku­men­te genutzt.

Sie haben die Mög­lich­keit, das digi­ta­le Licht­bild direkt im Bür­ger­bü­ro Alten­berg zu erstel­len oder Sie brin­gen bit­te den von einem zuge­las­se­nen Foto­gra­fen erstell­ten QR-Code mit. 

Lei­der kann das Gerät bei Babys und Klein­kin­dern nicht ver­wen­det wer­den. In die­sem Fall bit­ten wir Sie, das digi­ta­le Pass­fo­to bei einem zuge­las­se­nen Foto­gra­fen anfer­ti­gen zu lassen.

Für Min­der­jäh­ri­ge, die noch nicht 16 Jah­re alt sind und bei der Bean­tra­gung anwe­send sein müs­sen, kann nur die­je­ni­ge Per­son den Antrag stel­len, die sor­ge­be­rech­tigt und bei der die min­der­jäh­ri­ge Per­son gemel­det ist. Grund­sätz­lich ist es not­wen­dig, dass bei­de Erzie­hungs­be­rech­tig­te im Bür­ger­bü­ro vor­spre­chen oder aber eine schrift­li­che Zustim­mungs­er­klä­rung des jeweils ande­ren Sor­ge­be­rech­tig­ten vor­ge­legt wird. (wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter Zustim­mungs­er­klä­rung).

Bear­bei­tungs­dau­er bei der Bun­des­dru­cke­rei: bis zu 3 Wochen

Wel­che Gebühr wird erhoben?

bis zum voll­ende­ten 24. Lebens­jahr: 22,80 Euro      (Gül­tig­keit:    6 Jah­re)
ab dem voll­ende­ten 24. Lebens­jahr: 37,00 Euro      (Gül­tig­keit: 10 Jahre)

Digi­ta­les Pass­fo­to (im Bür­ger­bü­ro erstellt): 6,00 Euro

Was ist bei der Abho­lung zu beachten?

Per­sön­lich oder mit Voll­macht des Personalausweisbesitzers

Infor­ma­tio­nen zum neu­en Per­so­nal­aus­weis erhal­ten Sie unter www.personalausweisportal.de

Ansprech­part­ner:

Stadt­ver­wal­tung Alten­berg
Bür­ger­bü­ro
Platz des Berg­manns 2
01773 Alten­berg
post (at) altenberg.de
Tele­fon: 035056/333–42 oder 035056 /333–44