Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) und die Grundstücke (Grundsteuer B) für das Jahr 2009 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich festgesetzt.
Die Grundsteuer-Hebesätze betragen:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke
Grundsteuer A 300 %
b) für die anderen Grundstücke
Grundsteuer B 375 %
Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren wird davon abgesehen, neue Grundsteuer-bescheide für das Kalenderjahr 2010 zu versenden. Für alle Grundstücke, deren Bemessungs-grundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer wird mit den Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2010 zur Zahlung fällig. Kleinbeträge bis 15,00 € werden am 15.08.2010 mit ihrem Jahresbetrag und Kleinbeträge bis 30,00 € am 15.02.2010 und am 15.08.2010 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28, Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer als Jahresbetrag am 01.07.2010 fällig.
Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im Laufe des Jahres 2010, werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide zugestellt.
Bei Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Steuerpflichtige, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der Stadtverwaltung Altenberg, Kto.Nr. 3010000021 bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, BLZ 85050300.
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren sowie die Zahlung der Grundsteuer als Jahreszahler kann bei der Kämmerei, Abt. Steuern (035056/33353) beantragt bzw. widerrufen werden.
Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2010 zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch bei der Stadtverwaltung Altenberg, Kämmerei, Abt. Steuern, Platz des Bergmanns 2 in 01773 Altenberg angefochten werden.
Altenberg, 05.01.2010
Thomas Kirsten
Bürgermeister
Weitere Mitteilungen zu den übrigen Abgabearten:
Bescheide für die Hundesteuer und für Antennengebühren werden 2010 ebenfalls nur an die Abgabepflichtigen geschickt, bei denen sich die Höhe des Betrages gegenüber 2009 geändert hat. In den übrigen Fällen gelten die Festsetzungen auf den Bescheiden 2007 solange, bis ein neuer Bescheid erstellt und zugeschickt wird.
Bescheide für Landpachten, für Mieten, für Erbbauzins und für die Pachten der Garagenstandorte werden nicht erstellt, da die Grundlage der Zahlung dieser Abgabearten, der unterzeichnete Vertrag mit der Stadt Altenberg ist. Aus diesen Verträgen sind die Beträge mit den Fälligkeiten ersichtlich.
Sollten Sie zu diesen Regelungen der Festsetzung von Steuern und Abgaben für das Jahr 2010 noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Kämmerei, Abt. Steuern, Frau Tittel (Tel. 035056/33353).