Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO)
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister erfasst werden:
• Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
• Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
• Bußgeldentscheidungen zu Geldbuße von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
• bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Wie wird der Gewerbezentralregisterauszug beantragt?
Der Antrag auf Erteilung eines Gewerbezentralregisterauszuges ist grundsätzlich bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Meldebehörde zu stellen. Dabei ist es unerheblich, ob der Betroffene mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.
Vorzulegende Unterlagen bei Beantragung im Bürgerbüro:
Personalausweis oder Reisepass
Onlinebeantragung des Gewerbezentralregisterauszuges
Kosten
Gewerbezentralregisterauszug 13,00 EUR
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Telefon: 035056/333–42
Fax: 035056/333–43