Gewerbeangelegenheiten

Wer ist ver­pflich­tet ein Gewer­be anzuzeigen?

Wer den selb­stän­di­gen Betrieb eines ste­hen­den Gewer­bes oder den Betrieb einer Zweig­nie­der­las­sung oder einer unselb­stän­di­gen Zweig­stel­le anfängt, muss dies der für den betref­fen­den Ort zustän­di­gen Behör­de anzeigen.

Das glei­che gilt wenn:
• der Betrieb ver­legt wird,
• der Gegen­stand des Gewer­bes gewech­selt oder auf Waren oder Leis­tun­gen aus­ge­dehnt wird, die bei Gewer­be­be­trie­ben der ange­mel­de­ten Art nicht geschäfts­üb­lich sind, oder der Betrieb auf­ge­ge­ben wird. (§ 14 GewO)

Wie wird ein Gewer­be beantragt?

Die Bean­tra­gung kann pos­ta­lisch unter Nut­zung der PDF-For­mu­la­re erfol­gen. Die Beschei­ni­gung kann danach zu den ange­ge­be­nen Öff­nungs­zei­ten per­sön­lich abge­holt und unter­zeich­net werden.

Mit­zu­brin­gen sind:

• Per­so­nal­aus­weis
• Anste­hen­de Gebühren
• bei Gewer­be­ab­mel­dung die Ori­gi­nal­be­schei­ni­gung der Gewerbeanmeldung
• Han­dels­re­gis­ter­aus­zug (betrifft nur ein­ge­tra­ge­ne Firmen)

Gesetz­li­che Grundlagen

§ 14 Gewer­be­ord­nung (GewO)
Laden­schluss – rich­tet sich nach dem Ladenschlussgesetz

Wel­che Gebühr wird erhoben?

Gewer­be­an­mel­dung:    Ein­zel­un­ter­neh­mer: 35,00 EUR           ein­ge­tra­ge­ne Kör­per­schaft (GmbH etc.): 40,00 €
Gewer­beum­mel­dung:  Ein­zel­un­ter­neh­mer: 25,00 EUR           ein­ge­tra­ge­ne Kör­per­schaft (GmbH etc.): 35,00 €
Gewer­be­ab­mel­dung:    Ein­zel­un­ter­neh­mer: 22,00 EUR           ein­ge­tra­ge­ne Kör­per­schaft (GmbH etc.): 25,00 €

Ansprech­part­ner:

Stadt­ver­wal­tung Altenberg
Gewerbeamt
Platz des Berg­manns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Tele­fon: 035056/333–42 oder 035056/333–44