Wer ist verpflichtet ein Gewerbe anzuzeigen?
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.
Das gleiche gilt wenn:
• der Betrieb verlegt wird,
• der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird. (§ 14 GewO)
Wie wird ein Gewerbe beantragt?
Die Beantragung kann postalisch unter Nutzung der PDF-Formulare erfolgen. Die Bescheinigung kann danach zu den angegebenen Öffnungszeiten persönlich abgeholt und unterzeichnet werden.
Mitzubringen sind:
• Personalausweis
• Anstehende Gebühren
• bei Gewerbeabmeldung die Originalbescheinigung der Gewerbeanmeldung
• Handelsregisterauszug (betrifft nur eingetragene Firmen)
Gesetzliche Grundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Ladenschluss – richtet sich nach dem Ladenschlussgesetz
Welche Gebühr wird erhoben?
Gewerbeanmeldung: Einzelunternehmer: 35,00 EUR eingetragene Körperschaft (GmbH etc.): 40,00 €
Gewerbeummeldung: Einzelunternehmer: 25,00 EUR eingetragene Körperschaft (GmbH etc.): 35,00 €
Gewerbeabmeldung: Einzelunternehmer: 22,00 EUR eingetragene Körperschaft (GmbH etc.): 25,00 €
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Altenberg
Gewerbeamt
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Telefon: 035056/333–42 oder 035056/333–44