Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) unterscheidet mehrere Arten von Führungszeugnissen:
1. das für persönliche Zwecke beantragte Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 1 BZRG, z.B. für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber
2. das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, auch Behördenführungszeugnis genannt, gemäß § 30 Abs. 5 BZRG, z.B. für die Einstellung bei einer Behörde, zur Beantragung eines Führerscheins oder einer Gewerbeerlaubnis
3. das erweiterte Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG, z.B. bei Aufnahme einer beruflichen oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger
4. das Europäische Führungszeugnis gemäß § 30b BZRG für Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
Wie wird das Führungszeugnis beantragt?
Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz (BfJ) direkt online beantragen:
Zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp des Bundes.
Vorzulegende Unterlagen bei Beantragung im Bürgerbüro
1. Personalausweis oder Reisepass
2. Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Person oder Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt. Darin ist zu bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister beträgt ca. 2 bis 3 Wochen. Das Privatführungszeugnis wird direkt an den Antragsteller per Post übersandt. Das Behördenführungszeugnis wird direkt an die vorher benannte Behörde geschickt. (Hier besteht die Möglichkeit der vorherigen Einsichtnahme bei einem Amtsgericht, worauf bei der Beantragung hingewiesen wird.)
Rechtliche Grundlage
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundes-Zentralregistergesetz – BZRG)
Gesetz über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostenordnung – JVKostO)
Kosten
Führungszeugnis 13,00 EUR
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Telefon: 035056/333–42 oder 035056/333–44