Doku­ment­ver­lust

 

Doku­men­ten­ver­lust – was ist zu tun?

Der Ver­lust eines Doku­men­tes ist unver­züg­lich der zustän­di­gen Pass- und Aus­weis­be­hör­de anzuzeigen.
Es wird eine Ver­lust­an­zei­ge erstellt.
Es ist rat­sam, den Ver­lust bei der Poli­zei zu mel­den (auf jeden Fall bei einer Dieb­stahls­hand­lung), um einer evtl. miss­bräuch­li­chen Benut­zung durch ande­re Per­so­nen entgegenzutreten.
Beim Ver­lust eines Per­so­nal­aus­wei­ses kann sofort ein vor­läu­fi­ger Per­so­nal­aus­weis bean­tragt wer­den. Damit genügt man der Aus­weis­pflicht nach dem Per­so­nal­aus­weis­ge­setz für die Zeit, in wel­cher der neue Per­so­nal­aus­weis bei der Bun­des­dru­cke­rei her­ge­stellt wird.
Wer zusätz­lich noch im Besitz eines gül­ti­gen Rei­se­pas­ses ist, kann auf einen vor­läu­fi­gen Per­so­nal­aus­weis verzichten.

Hier kön­nen Sie Ihr Doku­ment als ver­lo­ren mel­den. -> LINK

 

Wie­der­auf­fin­den des Doku­ments – was ist zu tun?

Auch das Wie­der­auf­fin­den des als ver­lo­ren gemel­de­ten Doku­ments ist unver­züg­lich der zustän­di­gen Pass- und Aus­weis­be­hör­de zu melden.
Die­se ver­an­lasst dann sofort die Löschung im Doku­men­ten-Fahn­dungs­re­gis­ter der Polizei.

 

Ansprech­part­ner:

Stadt­ver­wal­tung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Berg­manns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Tele­fon: 035056/333–42
Fax: 035056/333–43