Auskunftssperre

 

Aus­kunfts­sper­re

Kön­nen Sie glaub­haft machen, dass durch eine Mel­de­re­gis­ter­aus­kunft eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesund­heit, Ihre per­sön­li­che Frei­heit oder ähn­li­che schutz­wür­di­ge Inter­es­sen ent­ste­hen kann, kön­nen Sie eine Aus­kunfts­sper­re im Mel­de­re­gis­ter bei der zustän­di­gen Mel­de­be­hör­de des Wohn­or­tes bean­tra­gen. Die­se Sper­re wird nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen und in abso­lu­ten Aus­nah­me­fäl­len eingetragen.

 

Vor­aus­set­zun­gen

Für eine Aus­kunfts­sper­re müs­sen Sie trif­ti­ge Grün­de, die eine Gefähr­dung Ihrer oder ande­rer Per­so­nen deut­lich machen, gegen­über der Mel­de­be­hör­de glaub­haft machen. Die Sper­re wird erst ein­ge­tra­gen, wenn eine Über­prü­fung Ihrer Anga­ben die von Ihnen ange­führ­te Gefahr bestä­tigt hat. Die Aus­kunfts­sper­re gilt nur für die Woh­nung, für die sie bean­tragt wurde.
Die­se Sper­re wird nur in abso­lu­ten Aus­nah­me­fäl­len ein­ge­tra­gen. Es emp­fiehlt sich, dass Sie vor der Bean­tra­gung mit Ihrer Mel­de­be­hör­de Kon­takt auf­neh­men und sich infor­mie­ren, ob eine Sper­re in Ihrem Fall in Betracht kommt.

 

Ver­fah­rens­ab­lauf

• Bevor die Aus­kunfts­sper­re ein­ge­tra­gen wird, müs­sen Sie zunächst einen Antrag stel­len. Dar­in müs­sen Sie Tat­sa­chen dar­le­gen und glaub­haft machen, wes­halb Ihnen durch eine Aus­kunfts­er­tei­lung eine Gefahr für Leben, Gesund­heit, per­sön­li­che Frei­heit oder ähn­li­che schutz­wür­di­ge Belan­ge ent­ste­hen kann.
• Der Antrag kann Online, schrift­lich oder per­sön­lich durch Vor­spra­che in der Behör­de gestellt werden.
• Anschlie­ßend wer­den Ihre Anga­ben durch die Mel­de­be­hör­de überprüft.
• Ergibt sich aus die­ser Über­prü­fung, dass die ent­spre­chen­den Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen, so wird im Mel­de­re­gis­ter eine Aus­kunfts­sper­re ver­merkt, die sich auf alle Arten der Mel­de­re­gis­ter­aus­kunft an Pri­vat­per­so­nen und nicht öffent­li­che Stel­len bezieht.
Die Aus­kunfts­sper­re endet mit Ablauf des zwei­ten auf die Antrag­stel­lung fol­gen­den Kalen­der­jah­res und kann auf Antrag ver­län­gert werden.

 

Kos­ten

Kei­ne

 

Ansprech­part­ner:

Stadt­ver­wal­tung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Berg­manns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Tele­fon: 035056/333–42
Fax: 035056/333–43