Start Altenberg im Erzgebirge Corona

Vereine

Hier fin­den Sie die Richt­li­nie des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums des Innern (SMI) über die Gewäh­rung von Zuschüs­sen zur Exis­tenz­si­che­rung von Sport­ver­ei­nen und Dar­le­hen zur Siche­rung der Liqui­di­tät für Trä­ger­ver­ei­ne von Sport- und Sport­lei­ter­schu­len sowie Sport­ver­ei­nen und deren als juris­ti­sche Per­so­nen des Pri­vat­rechts aus­ge­glie­der­te Spielbetriebsabteilungen

Die bis ein­schließ­lich gel­ten­de Ver­ord­nung unter­sagt nicht not­wen­di­ge Ver­an­stal­tun­gen bzw. Zusam­men­künf­te. Dar­ut­ner fällt auch das Mai­baum­stel­len unse­rer Stadt- und Orts­tei­le. Hin­weis: das Anwan­dern am 1. Mai fällt eben­falls aus.

Aus­zug aus der Ver­ord­nung des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Sozia­les und Gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt zum Schutz vor dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 und COVID-19 (Säch­si­sche Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung – Sächs­Coro­naSch­VO) vom 17. April 2020

§ 3
Ver­bot von Ansamm­lun­gen von Men­schen
(1) Alle Ver­an­stal­tun­gen, Ver­samm­lun­gen und sons­ti­ge Ansamm­lun­gen sind unter­sagt. Dies gilt auch für Zusam­men­künf­te in Kir­chen, Moscheen, Syn­ago­gen und die Zusam­men­künf­te ande­rer Glau­bens­ge­mein­schaf­ten sowie die Zusam­men­künf­te in Vereinen.