Zuschüsse zur Existenzsicherung von Sportvereinen
Hier finden Sie die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) über die Gewährung von Zuschüssen zur Existenzsicherung von Sportvereinen und Darlehen zur Sicherung der Liquidität für Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen und deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen
Verbot von Veranstaltungen – hier Maibaumstellen
Die bis einschließlich geltende Verordnung untersagt nicht notwendige Veranstaltungen bzw. Zusammenkünfte. Darutner fällt auch das Maibaumstellen unserer Stadt- und Ortsteile. Hinweis: das Anwandern am 1. Mai fällt ebenfalls aus.
Auszug aus der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 17. April 2020
§ 3
Verbot von Ansammlungen von Menschen
(1) Alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind untersagt. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sowie die Zusammenkünfte in Vereinen.