21.05.2021
Corona-Virus: Unterschreitung der Inzidenz von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen – Click & Meet ab 22. Mai 2021 wieder möglich
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde die Sieben-Tage-Inzidenz von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen am 20. Mai 2021 unterschritten.
Laut dem Robert Koch-Institut beträgt die Inzidenz im Landkreis am 20. Mai 2021 96,9.
Damit ist im Landkreis ab dem 22. Mai 2021 die Öffnung von Ladengeschäften in Form von Click & Meet entsprechend § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 2 Buchstabe b) IfSG zulässig.
Dabei gelten folgende Bedingungen:
-Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske
-Durch den Kunden erfolgt eine vorherige Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum.
-Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sein.- Die Kundin oder der Kunde muss ein negatives Testergebnis, welches vor Inanspruchnahme der Leistung nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Ausgenommen sind Kundinnen und Kunden, die vollständig geimpft sind und solche, die von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen sind (hier bedarf es eines geeigneten Nachweises).
Der Betreiber muss die Kontaktdaten der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E‑Mail- Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes dokumentieren.
21.03.2021
Bewilligung der Überbrückungshilfe III gestartet
Der Bund hat am 17. März 2021 sein Bearbeitungsportal für die Überbrückungshilfe III freigeschaltet. Damit kann die Sächsische Aufbaubank (SAB) auch mit der Bearbeitung und vollständigen Aus-zahlung der Hilfen beginnen. Bislang konnten nur Abschlagszahlun-gen direkt über das Bundesportal abgerufen werden. Darauf hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in einer Pressemitteilung vom 18. März 2021 hingewiesen. Näheres sowie die Pressemitteilung finden Sie hier:
Auszahlung der Überbrückungshilfe III gestartet (sachsen.de)
Link zur zentralen Plattform zur Beantragung der Wirtschaftshilfen des Bundes:
Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
01.03.2021
Fonds Soziokultur fördert den passgenauen Einsatz digitaler Möglichkeiten
Der Fonds Soziokultur schreibt mit Ta4: Digitalität + Soziokultur die fünfte Projektförderung im Rahmen des Sonderprogramms NEUSTART KULTUR aus. Vom 01.03.2021 bis einschließlich 31.03.2021 können über das Antragsportal des Fonds Soziokultur Anträge auf Förderung gestellt werden. Die nächste Antragsberatung findet am 11.03. von 16–17 Uhr statt, Anmeldung per E‑Mail an beratung@fonds-soziokultur.de. Frühester Projektstart in der Ausschreibung Ta4 ist Mitte Mai 2021. Bis Dezember 2021 müssen die Projekte abgeschlossen sein.
Digitalisierung – Was macht Sinn in der soziokulturellen Praxis?
Im Zuge der Pandemie wurden digitale Zugänge zu Kunst und Kultur geschaffen, teils ungewöhnliche Wege beschritten: Kulturstreaming, Online-Tutorials und neue Apps gibt es nun. Jetzt sucht der Fonds Soziokultur mit der Ausschreibung „Digitalität + Soziokultur“ Ideen, die Interaktion und Ko-Produktion in den Vordergrund stellen: Wie und wo können gemeinsame künstlerisch-kreative Wege beschritten und Erfahrungen sinnvoll geteilt werden, die die gemeinsamen kreativen Erfahrungs- und Gestaltungsräume in den Mittelpunkt stellen? Wie kann Digitales Erreichbarkeit und Mitgestaltung ermöglichen? Und anders herum: Wie hat das Digitale unser Denken, Handeln und die Art und Weise gesellschaftlicher Fragen beeinflusst? Der Fokus liegt damit nicht auf der Technik und ihrer Programmierung, sondern auf den aktuellen sozialen und kulturellen Fragestellungen, die mit Digitalität als Alltagswirklichkeit einhergehen. Digitalität ist hier verstanden als aktuelle Lebensart und eine Herangehensweise, die auf die Spannung von globaler Vernetzung und persönlichem Leben eingeht – Protest, Widerstand, veränderte Hierarchien, Rollenbilder, Unterstützung und Kollaboration. Die Formen der künstlerischen Interaktion mit Zielgruppen ist in der Themenausschreibung demnach ebenso relevant. Die Projekte ermutigen und ermächtigen die Beteiligten zum spielerischen Experimentieren, zu neuen auch digital gestützen Prozessen, vielleicht jedoch im analogen Raum. Umso mehr gilt in den Projekten: Nicht über, sondern mit Laien und Bürgerinnen werden gesellschaftliche Herausforderungen untersucht, über Kunst und Kultur Lösungen und Konzepte erdacht, umgesetzt und gepflegt. Sonderprogramm NEUSTART KULTUR und weitere Förderprogramme Bislang hat der Fonds Soziokultur im Sonderprogramm NEUSTART KULTUR bereits 369 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 7 Mio € bewilligt. Dahinter stehen zahlreiche Künstlerinnen und Kulturakteurinnen in ganz Deutschland, die mit Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters Kultur vor Ort umsetzen. Geförderte Projektträgerinnen erhalten die Möglichkeit beim Online-Begleitprogramm “Re:Vision” teilzunehmen, das der Qualifizierung und Vernetzung des soziokulturellen Felds dient.
Mehr Informationen zu den weiteren Förderprogrammen und jeweiligen Antragsfristen des Fonds Soziokultur erhalten Sie auf der Website.
12.02.2021
Ausweitung der Übernachtungszuschüsse für tschechische Pendler aller Branchen
Die Ausweisung der Tschechischen Republik als Virusmutations-Gebiet durch die Bundesregierung führt zu einer vierzehntägigen Quarantänepflicht für die meisten Berufspendler, die ihre Beschäftigung in sächsischen Unternehmen faktisch ausschließt.
Dazu Staatsminister Martin Dulig: »Das ist eine starke Belastung sächsischer Unternehmen, die auf rund 9000 Berufspendler aus Tschechien angewiesen sind. Der Freistaat erweitert deshalb die Förderung der Unterbringung von Berufspendlern aus Virusvarianten-Gebieten auf sämtliche Branchen. Damit machen wir den Arbeitgebern ein noch breiteres Angebot als bisher, denn gegenwärtig sind nur Übernachtungen von Beschäftigten in systemrelevanten Berufen förderfähig. Damit wollen wir einen Beitrag zur Arbeitsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft und des Gesundheitswesens leisten.«
Wenn sich also Berufspendler entscheiden, vor einer Grenzschließung, wie sie an der Grenze zu Tschechien am Sonntag, den 14. Februar um 0:00 Uhr eintritt, zunächst in Sachsen zu bleiben, kann ihre Übernachtung mit jeweils 40 €, die ihrer Angehörigen mit jeweils 20 € gefördert werden.
Die Förderung gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig in welcher Branche sie tätig sind und wird über die Landesdirektion erfolgen. Die Formulare werden zurzeit erarbeitet und demnächst online sein.
Hintergrund
Die Ausweisung der Tschechischen Republik als Virusmutations-Gebiet durch die Bundesregierung führt zu einer vierzehntägigen Quarantänepflicht für die meisten Berufspendler, die ihre Beschäftigung in sächsischen Unternehmen faktisch ausschließt. In der Nacht von Sonnabend zu Sonntag (14.2.2021) werden um Mitternacht die Grenzen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik geschlossen.
Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, die Grenze von Tschechien nach Sachsen zu übertreten. Dies gilt für Privatpersonen und Pendler. Ausnahmen bilden ausschließlich Pendler, welche in Berufen der Medizin oder Pflege arbeiten oder die in der Landwirtschaft tätig sind und zwingend Nutztiere versorgen müssen.
Nach der Einreiseverordnung des Bundes müssen Grenzpendler zwingend einen Nachweis über einen Test mitführen, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist. Sachsen geht über diese Anforderung hinaus und verlangt für die Grenzpendler-Gruppen, die weiterhin ohne Quarantänepflicht einreisen dürfen (Gesundheit/Pflege; Nutztiere), ab Sonntag eine tägliche Testung. Wo und wann genau diese Testung vorgenommen wird, ist unerheblich, solange eine Testung pro Arbeitstag garantiert ist.
Transportfahrer im Dienst (etwa LKW-Fahrer) dürfen einreisen.
Diese müssen bei Einreise einen Testnachweis mitführen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sie dürfen ohne Quarantänepflicht einreisen. Ursprung und Ziel der Reise sind nicht relevant.
11.02.2021
Bund startet Antragsverfahren für Überbrückungshilfe III
Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können ab sofort die Überbrü-
ckungshilfe III beantragen. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 10. Februar 2021 mitgeteilt. Der För-
derzeitraum umfasst den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021.
Sofern ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr
2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen, kann es die Überbrückungshilfe III beantragen – und zwar für jeden Monat, in dem ein entsprechender Umsatz-einbruch vorliegt. Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III (November 2020 – Juni 2021) können Unternehmen damit maximal 800.000 Euro Abschlagszahlungen erhalten.
Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro können nach Angaben des Bundes ab dem 15. Februar 2021 fließen. Abschlagszahlungen über 400.000 Euro werden laut Bund ab Ende Februar ausgezahlt. Wie das BMWi mitteilt, startet die reguläre Auszahlung nach Antragsbearbeitung durch die Länder im Monat März 2021.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Weitere Informationen finden Sie in der heutigen Pressemitteilung des SMWA:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/247052
Am 10. Februar 2021 haben BMWi und BMF die neuen FAQ zur Überbrückungshilfe III ins Netz gestellt:
Mit letzter Änderung vom 26.Januar 2021 sind auch erweiterte FAQ zu den November-/Dezemberhilfen des Bundes veröffentlicht wor-den:
21.11.2020
Umsetzung der „Novemberhilfe“ des Bundes vorbereitet – Antragstellung ab Ende November möglich
Das sächsische Kabinett hat am 17. November 2020 dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund für die Umsetzung der „Novemberhilfe“ zugestimmt. Damit wird in Sachsen die Bewilligung der finanziellen Corona-Hilfen des Bundes ermöglicht. Von der No-vemberhilfe können alle Unternehmen, Solo-Selbstständige, Vereine und Einrichtungen profitieren, die auf Grundlage der Corona-Schutzverordnung seit 2. November 2020 ihren Betrieb einstellen mussten.
Der Bund wird dafür bis zu 14 Milliarden Euro bereitstellen. Entsprechend eines sächsischen Vorschlags sind Abschlagszahlungen von bis zu 5.000 Euro für Selbstständige und bis zu 10.000 Euro für Unternehmen vorgesehen. Als »Novemberhilfe« sollen Zuschüsse des Staates in Höhe von 75 Prozent des anteiligen monatlichen Umsatzes vom November 2019 gewährt werden. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Antragsberechtigte, die erst nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können als Vergleichsumsatz den Monatsumsatz vom Oktober 2020 oder den monatlichen Durchschnittsumsatz seit Gründung wählen. Die Unterstützung wird auf den Tag genau berechnet.
Ab Ende November soll dann die Antragstellung über die Plattform des Bundes https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html möglich sein. Diese erfolgt durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Soloselbständige können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro Anträge direkt stellen, ohne einen prüfenden Dritten einschalten zu müssen. Als Identitätsnachweis benötigen sie dazu die Elster-ID aus der elektronischen Steuererklärung. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wird vom Freistaat Sachsen erneut mit der Antragsbearbeitung beauftragt.
12.11.2020
Sachsen startet Stabilisierungsfonds für den Mittelstand
Freistaat stellt in der Corona-Krise Eigenkapital für Unternehmen bereit – Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Jetzt kommt esdarauf an, Beschäftigung langfristig zu sichern.«
Während der ersten Phase der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Eigenkapital und Liquidität eingebüßt. Um betroffene Unternehmen darin zu unterstützen, ihre Kapitalstruktur und Kreditwürdigkeit wiederherzustellen,hat der Freistaat Sachsen jetzt den Stabilisierungsfonds gestartet. Er ist mit bis zu 370 Millionen Euro ausgestattet und ein wesentlicher Baustein des im Juni beschlossenen Impulsprogramms »Sachsen startet durch«.
»Kredite und Zuschüsse waren ein schneller Anker zu Beginn der Krise. Jetzt kommt es darauf an, Beschäftigung langfristig zu sichern. Denn wir haben in den vergangenen Jahren viele Unternehmen gefördert und Investitionen abgesichert, damit Arbeitsplätze aufgebaut werden konnten– dies alles gilt es zu erhalten. Ich freue mich, dass wir dafür mit dem Stabilisierungsfonds ein weiteres gut ausgestattetes Instrument anbieten können«, sagt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen ermöglicht den Aufbau des Fonds durch Landesgarantien von bis zu 292,5 Millionen Euro. »Jetzt ist es wichtig, ein Instrument zur Unterstützung mittelständischer Unternehmen in Sachsen zu schaffen«, sagt Finanzminister Hartmut Vorjohann. »Mit der Übernahme der Garantie sorgen wir für eine flexible und am Bedarf ausgerichtete Ausstattung des Stabilisierungsfonds.«
Der Stabilisierungsfonds richtet sich an produzierende Unternehmen und an produktionsnahe oder technologieorientierte Dienstleister in Sachsen und unterstützt den für die sächsische Wirtschaft so wichtigen Mittelstand– ergänzend zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der auf große Unternehmen ausgerichtet ist. Der sächsische Stabilisierungsfondsstellt Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel zunächst bis 800.000 Euro bereit. Darüber hinausgehende Beteiligungen bis maximal 2,4 Millionen Euro wird der Fonds ausreichen, wenn Deutschland die Genehmigung der EU-Kommission für höhere Eigenkapitalhilfen in eine eigene Bundesrahmenregelung übernommen hat. Das steht zurzeit nochaus.
Wirtschaftsminister Dulig weiter: »Bald steht das Ende des Geschäftsjahres an. Banken schauen bei der Analyse der Kreditwürdigkeit auf die Jahresabschlüsse und die Eigenkapitalquote. Deshalb haben wir entschieden, unser Eigenkapitalangebot auszuweiten, damit Unternehmen stabilisiert werden und wieder investieren können. Dabei behalten wir im Blick, dass sich die Märkte verändern. Ob Unternehmen wettbewerbs fähig sind, wird zunehmend auch von ökologischen und sozialen Standards bestimmt. Der Stabilisierungsfonds legt bei der Bewilligung von Mitteln deshalb ein besonderes Augenmerk auch auf diese Aspekte, damit der Weg aus der Krise in Richtung einer modernen zukunftsfähigen Wirtschaft führt.«
»Unternehmen, die vor der Krise wirtschaftlich gesund waren und eine gute Zukunftsprognose besitzen, wollen wir durch die gegenwärtigen schwierigen Zeiten begleiten«, ergänzt Vorjohann weiter. »Wir haben das Bewilligungsverfahren so unbürokratisch wie möglich organisiert und in die Hände der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft, einer markterfahrenen Tochter der Sächsischen Aufbaubank, gegeben.«
Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank, betont: »In enger Zusammenarbeit haben wir gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Staatsministerium der Finanzen mit Hochdruck den angekündigten Stabilisierungsfonds auf den Weg gebracht. Mit diesem Beteiligungsfonds leisten wir einen wichtigen Beitrag, die notwendige Eigenkapitalbasis speziell des Mittelstandes bis 249 Beschäftigte zu stärken. Damit wollen wir die Stellung unserer Unternehmen im Wettbewerb, gegenüber Lieferanten und Kreditgebern sichern und die Chance für innovative Neuinvestitionen öffnen. Wir brauchen starke Unternehmen, die eine robuste wirtschaftliche Substanz haben und wettbewerbs- und zukunftsfähig sind.«
Anträge auf eine Finanzierung aus dem Stabilisierungsfonds können bei der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) gestellt werden. Die Konditionen der Finanzhilfen sind den Beteiligungsgrundsätze des Stabilisierungsfonds zu entnehmen, die auf der Webseite der SBG veröffentlicht sind (http://www.sbg.sachsen.de/service.html).
Hintergrund
Der Freistaat Sachsen und der Bund haben frühzeitig auf die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise im sächsischen Mittelstand reagiert. Über das Landesprogramm »Sachsen hilft sofort« sind Soforthilfe-Darlehen in Höhe von 751 Millionen Euro und über die Zuschussprogramme des Bundes 680 Millionen Euro an sächsische Unternehmen ausgezahlt worden. Der Corona-Startup-Hilfsfonds (CSH) –ein weiteres Instrument des sächsischen Impulsprogramms, der im August bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) eingerichtet wurde – konnte sächsischen Startups bereits 5,6 Millionen Euro zusagen und damit Finanzierungsrunden von insgesamt 15 Millionen Euro begleiten.
29.10.2020
Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer, Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 20201 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11a EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.
Den gesamten Beschluss finden Sie in der PDF-Anlage.
14.07.2020
Aktuelle Fördermöglichkeiten im Zuge der Corona-Krise
Die Bundesregierung und Landesregierung haben im Zuge der Corona-Krise für die unterschiedlichsten Branchen und Bereiche immer wieder neue Programme aufgelegt.
Einen guten Überblick und Unterstützung bei der Suche bietet auch weiterhin die Seite: https://www.wir-bleiben-liquide.de/
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Mit der Überbrückungshilfe sollen besonders stark betroffene kleine und mittelständische Unternehmen mit Zuschüssen unterstützt werden. Die Antragsstellung kann seit dem 10. Juli geschehen und funktioniert nur in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer.
Weitere Informationen und die Antragsstellung laufen über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Weitere Details können Sie dem Eckpunktepapier Überbrückungshilfe entnehmen.
Die IHK Dresden bietet Ihnen darüber hinaus Hilfe mit Ihrem Überbrückungshilfe-Rechner
Wirtschaftsstabilisierungsfond (WFS)
Der Stabilisierungsfond richtet sich zunächst an große Unternehmen der Realwirtschaft für welche keine anderen Hilfestellungen in Frage kommen. In Ausnahmefällen können auch kleinere Unternehmen Zugang erhalten.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.wirtschaftsstabilisierungsfonds.bmwi.de
Sächsische Aufbaubank
Eine Antragstellung für die anfänglichen Hilfsprogramme „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ und „Sachsen hilft sofort“ ist nicht mehr möglich.
Die SAB unterstützt Sie neben ihren normalen Programmen aber auch weiterhin mit weiteren Corona-Sonderprogrammen wie etwa:
- Soforthilfe-Darlehen SMEKUL
- Soforthilfe-Darlehen Sport
- Soforthilfe-Zuschuss Soziale Organisationen
- Soforthilfe-Zuschuss “Härtefälle Kultur”
Alle Programme der SAB finden Sie ansonsten auch unter: www.sab.sachsen.de
24.04.2020
Verlustverrechnung kleine und mittelständische Unternehmen
Als Corona-Sofortmaßnahme werden für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglichen (Verlustverrechnung).
24.04.2020
Steuerermäßigung Gastronomiebetriebe
Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.
Informationen zu Förderprogrammen für Unternehmen
Einen guten Überblick über in Frage kommende Programme bietet der Fördermittelfinder unter , welcher in Folge des #wirvsvirushackathon entwickelt wurde.
Mit der Beantwortung nur weniger Fragen finden Sie dort Vorschläge und Hilfestellungen u.a. für Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, die Beantragung von Kurzarbeitergeld sowie für die Stundung von Steuern und Sozialbeiträgen.
Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Institutionen und Hilfsprogramme:
Sächsische Aufbaubank
Tel.: 0351 / 4910 – 1100 (Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr); www.sab.sachsen.de
- “Sachsen hilft sofort” – Zinsloses Soforthilfe-Darlehen für Einzelunternehmer, Kleinstunternehmen, Freiberufler und Mittelständische Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern. Die vom Jahresumsatz abhängige Darlehenshöhe liegt bei bis zu 100.000 €.
- Soforthilfe-Zuschuss “Bund” – Zuschuss für Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten in Höhe von bis zu 15.000 €.
- Soforthilfe-Darlehen “SMEKUL” – Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, der Fischerei und Aquakultur und der Forstwirtschaft sowie KMU der Verarbeitung und Vermarktung von Anhang I Produkten.
Bürgschaftsbank Sachsen
Tel.: 0351 / 4409 – 0 (Mo – Do 08:30 – 16:30 Uhr, Fr 08:30 – 15:00 Uhr); www.bbs-sachsen.de
- “Express-Liquidität” – Zusagen für Bürgschaften von bis zu 500.000 € innerhalb eines Bankarbeitstages.
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Tel. KfW-Corona-Hilfe: 0800 5 39 90 00 (Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr); www.kfw.de
- KfW-Schnellkredit 2020 – für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
- KfW-Unternehmerkredit – für Unternehmen die länger als 5 Jahre am Markt sind
- ERP-Gründerkredit – Universell – für junge Unternehmen die weniger als 5 Jahre am Markt sind
Bundesagentur für Arbeit
Tel. Arbeitgeber-Service: 0800 4 5555 20 (Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr)Kurzarbeitergeld – Informationen zu den Voraussetzungen sowie eine Anleitung zur Antragstellung finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Zusätzliches Angebot KfW-Schnellkredit startet
Eckpunkte des Programms sind:
• Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
• Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 % des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
• Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
• Auf Wunsch werden bis zu 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn gewährt, um die kurzfristige Belastung zu senken.
• Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes (dafür muss ein etwas höherer Zins als bei den anderen KfW-Hilfsprogrammen in Kauf genommen werden, bei denen die Haftungsfreistellung 80 % bzw. 90 % beträgt).
• Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
• Ein Antrag ist über die Hausbank zu stellen. Weitere Einzelheiten sind auf der Homepage der KfW zu finden:
Link zur KfW-Bank
Finanzielle Unterstützung und Förderung
Bund beschließt Zuschuss-Programm für kleine Unternehmen und Selbstständige
»Anträge können jetzt bei der SAB gestellt werden!«
Demnach soll es für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben – bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten. Diese Zuschüsse sollen nicht zurückgezahlt, die Mittel durch die Länder verteilt werden.
Die Anträge nimmt die Sächsische Aufbaubank (SAB) ab sofort entgegen. Für Fragen erreichen Sie die SAB-Hotline unter Tel. 0351 4910–1100.
Mehr unter: Sächsische Aufbaubank (SAB) oder www.bmwi.de
»Sachsen hilft sofort«
Soforthilfe-Darlehen für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler ab 23. März verfügbar
Zuwendungsempfänger:
- Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige sowie Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe.
Konditionen:
- Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt. (Ausnahmefälle bis zu 100.000 Euro).
- Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren zinslos und bis zu 36 Monate tilgungsfrei. Auf Antrag des Unternehmens kann nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit mit der SAB eine individuelle Tilgungsvereinbarung getroffen werden. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
Ablauf / Ansprechpartner:
- Beantragung und Ausreichung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank (SAB)
Mehr: www.medienservice.sachsen.de
Liquiditätsmaßnahmen für Betriebe
Laut Bundesregierung (BMWi) werden die etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Folgende Instrumente stehen zur Verfügung:
- KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen)
- ERP-Gründerkredit ‑Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre)
- KfW-Kredit für Wachstum
Mehr: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Bürgschaften
Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
Bürgschaftsbank Sachsen
Tel.: 0351/4409–0 (Mo-Do 8.30–16.30 Uhr, Fr 8.30–15.00 Uhr)
Mehr: Bürgschaftsbank Sachsen BMWi/ Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Beratung durch die SAB für wirtschaftlich betroffene Unternehmen
Unternehmen in Sachsen, die vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) kostenfrei beraten lassen.
Das Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) der SAB erreichen Sie telefonisch unter 0351/ 4910–3911 oder unter 0351/ 4910–3914.
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld möglich
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.
- Diese Leistung muss vom Arbeitgeber zunächst angezeigt und beantragt werden.
- Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit Finanzielle Hilfe/Unterstützung
Mehr: BMWi / Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Informationen für die Kultur – und Kreativwirtschaft
Was die Kultur- und Kreativwirtschaft in Zeiten von Corona wissen sollte, hat das Netzwerk Kreatives Sachsen zusammengestellt.